Die Fördergesellschaft bezweckt, das FAA-HSG in der Erfüllung seiner Aufgaben zu fördern und mit einem jährlichen Beitrag dessen betriebliche Aufwendungen zu unterstützen. Mitglieder werden können öffentliche Verwaltungen, Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen, die sich mittels einer schriftlichen Beitrittserklärung zur Förderung des Gesellschaftszwecks und zur Zahlung eines jährlichen Beitrags verpflichten; über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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Stand: Dezember 2023